{"id":368,"date":"2025-03-07T08:38:58","date_gmt":"2025-03-07T07:38:58","guid":{"rendered":"https:\/\/dev.personalabteilung24.de\/?page_id=368"},"modified":"2025-05-28T10:44:46","modified_gmt":"2025-05-28T08:44:46","slug":"kontakt-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/personalabteilung24.de\/?page_id=368","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Personalabteilung24 GmbH<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong><br>Die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8222;AGB&#8220;) gelten f\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Personalabteilung24 GmbH, <br>Clara-Zetkin-Stra\u00dfe 37 | 14547 Beelitz, (nachfolgend Personalabteilung24&#8243;), soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die AGB sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die Personalabteilung24 mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend \u201eKunden\u201c genannt) \u00fcber die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend zusammenfassend als \u201eLeistungen\u201c bezeichnet) schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<br><br>Die vorliegenden AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende oder entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Personalabteilung24 ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt hat.<br><br>Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung seitens Personalabteilung24 ma\u00dfgebend. Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige \u00c4nderungen durch Personalabteilung24 werden dem Kunden schriftlich mindestens acht Wochen vor dem In-Kraft-Treten der geplanten \u00c4nderung mitgeteilt. Bei \u00c4nderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser das Vertragsverh\u00e4ltnis zum In-Kraft-Treten der \u00c4nderung schriftlich k\u00fcndigen. Die \u00c4nderungen werden wirksam, wenn der Kunde sein K\u00fcndigungsrecht nicht mit Frist von einem Monat zum In-Kraft-Treten der \u00c4nderung aus\u00fcbt, sofern Personalabteilung24 den Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.<br><br><strong>\u00a7 2 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand<\/strong><br>Alle Angebote der Personalabteilung24 sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Lieferm\u00f6glichkeit und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich, sofern in einem Angebot nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt wird.<br>Inhalt und Umfang der von der Personalabteilung24 zu erbringenden Leistungen wird allein durch eine etwaige Auftragsbest\u00e4tigung von Personalabteilung24 sowie den mit dem Kunden jeweils geschlossenen schriftlichen Einzelvertrag festgelegt. Vom Kunden einseitig erteilte Auftr\u00e4ge werden erst durch Best\u00e4tigung von Personalabteilung24 wirksam.<br>Personalabteilung24 wird im Rahmen der Leistungserbringung ausreichend qualifizierte Mitarbeiter nach eigener Auswahl einsetzen und beh\u00e4lt sich vor, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen.<br><br><strong>\u00a7 3 Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><br>Der Kunde wird die Personalabteilung24 bei der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Leistungen unterst\u00fctzen. Er wird ihr insbesondere alle f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des jeweiligen Vertrages erforderlichen Informationen, Ausk\u00fcnfte, Unterlagen und Daten zur Verf\u00fcgung stellen.<br>Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgen konkrete Auftragserteilungen seitens des Kunden im Rahmen bestehender Vertr\u00e4ge \u00fcber die von Personalabteilung24 online zur Verf\u00fcgung gestellten Formulare.<br><br>Im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird der Kunde erstmals zu dem vereinbarten Vertragsbeginn und anschlie\u00dfend vor jeder Abrechnung auf eigene Kosten die Lohnabrechnungsdaten in schriftlicher oder elektronischer Form an Personalabteilung24 \u00fcbermitteln, verbunden mit der Weisung, die Daten wie gemeldet in seinem Auftrag zu verarbeiten. F\u00fcr die richtige und korrekte Datenbenennung und -\u00fcbermittlung ist der Kunde selbst verantwortlich. Er meldet Personalabteilung24 unaufgefordert und rechtzeitig s\u00e4mtliche f\u00fcr die Leistungserbringung relevanten Daten, wie z.B. Mitarbeiterneueinstellungen (zum Zwecke der umgehenden Anmeldung bei den Krankenkassen durch Personalabteilung24), Mitarbeiter- und Tarifeinstufungen, Umstufungen, Lohn- und Gehaltserh\u00f6hungen.<br>Wird die Personalabteilung24 mit der Personalaktenf\u00fchrung beauftragt, hat der Kunde ihr die vollst\u00e4ndigen Unterlagen zu den im Zeitpunkt der Auftragserteilung bei ihm besch\u00e4ftigten Mitarbeiter im Original auf eigene Kosten zu \u00fcbersenden.<br><br><strong>\u00a7 4 Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/strong><br>S\u00e4mtliche Preise verstehen sich netto ausschlie\u00dflich Verpackungs- und Frachtspesen. Ma\u00dfgebend sind die Preise der Auftragsbest\u00e4tigung und\/oder des jeweils g\u00fcltigen Dienstleistungsvertrages zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen, f\u00fcr die nicht ausdr\u00fccklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung g\u00fcltigen Listen- bzw. Stundenlohnpreisen der Personalabteilung24 nach Zeitaufwand berechnet.<br><br>Soweit einem Vertrag die Listenpreise von Personalabteilung24 zugrunde liegen und die Leistungserbringung erst mehr als vier Monate nach dem jeweiligen Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Leistungserbringung g\u00fcltigen Listenpreise von Personalabteilung24. Sollte es dabei zu einer Preiserh\u00f6hung von \u00fcber 50 % gegen\u00fcber den bei Vertragsschluss geltenden Listenpreisen kommen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen.<br>Personalabteilung24 erstellt f\u00fcr den Kunden \u00fcber die von ihr erbrachten Leistungen Rechnungen. Diese k\u00f6nnen auch elektronisch erstellt und dem Kunden per Telefax oder E-Mail \u00fcbersendet werden. Der Kunde wird die Rechnungen jeweils innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang bezahlen, soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei Personalabteilung24 an. Zahlungen an Personalabteilung24 erfolgen f\u00fcr diese kostenfrei und ausschlie\u00dflich per \u00dcberweisung auf das von Personalabteilung24 angegebene Bankkonto.<br>Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen Steuern, Geb\u00fchren oder Entgelte von dritter Seite erhoben werden, sind diese, vorbehaltlich ausdr\u00fccklich abweichender Vereinbarung zwischen den Parteien, nicht durch die gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Ziff. 1 zu zahlende Verg\u00fctung abgegolten. Der Kunde wird Personalabteilung24 diese Auslagen nach Vorlage geeigneter Nachweise erstatten.<br><br>Im Falle des Zahlungsverzuges ist Personalabteilung24 berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz (\u00a7 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.<br><br>Alle von der Personalabteilung24 an den Kunden gelieferten Abrechnungen und Datentr\u00e4ger bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum von Personalabteilung24.<br><br><strong>\u00a7 5 Lieferfristen<\/strong><br>Lieferfristen bzw. -termine sind nur verbindlich, wenn sie von Personalabteilung24 schriftlich best\u00e4tigt worden sind. Fixtermine bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdr\u00fccklichen Bezeichnung und Vereinbarung als Fixgesch\u00e4fte.<br><br><strong>\u00a7 6 Annahmeverzug des Kunden<\/strong><br>Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Leistungen in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Personalabteilung24 berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. <br><br>Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der bestellten Leistungen in dem Zeitpunkt auf den Kunden \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<br><br><strong>\u00a7 7 Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><br>Sollten trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die erbrachten Leistungen einen Mangel oder Fehler aufweisen, hat der Kunde diesen unmittelbar nach seiner Feststellung Personalabteilung24 in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Lag der Mangel bzw. Fehler bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vor, so wird Personalabteilung24, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge, den Mangel auf eigene Kosten beseitigen. Dem Kunden stehen weitergehende gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsrechte zu, soweit Personalabteilung24 die Beseitigung der angezeigten M\u00e4ngel oder Fehler im Rahmen der Nacherf\u00fcllung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der M\u00e4ngelanzeige gelingt und die Mangelbeseitigung auch innerhalb von zwei Wochen ab Eingang einer etwaigen erneuten M\u00e4ngelanzeige des Kunden fehlschl\u00e4gt. Die gesetzlichen F\u00e4lle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt. Unber\u00fchrt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen und <br>\u00a7 7 Ziff. 2 dieser AGB Schadensersatz zu verlangen.<br><br>Personalabteilung24, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen haften bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit der H\u00f6he nach unbeschr\u00e4nkt. Im \u00dcbrigen ist die Haftung der Personalabteilung24, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen wie folgt beschr\u00e4nkt: Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haften Personalabteilung24, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unm\u00f6glichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrl\u00e4ssigkeit wird diese Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt. Eine Haftung f\u00fcr entfernte Mangelfolgesch\u00e4den ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt f\u00fcr entgangenen Gewinn. Die Haftung f\u00fcr das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, f\u00fcr Personensch\u00e4den sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<br><br><strong>\u00a7 8 Datenschutz, Geheimhaltung<\/strong><br>Zu den Qualit\u00e4tsanspr\u00fcchen von Personalabteilung24 geh\u00f6rt es, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten und sonstigen sch\u00fctzenswerten Informationen des Kunden umzugehen.<br><br>Der Kunde stellt durch geeignete Ma\u00dfnahmen sicher, dass s\u00e4mtliche gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an Personalabteilung24 zum Zwecke der Vertragsdurchf\u00fchrung vorliegen. Die Parteien werden ihre im Rahmen des Vertrages befassten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis sowie zur Verschwiegenheit verpflichten.<br><br>Im \u00dcbrigen wird Personalabteilung24 bei jeder Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden stets als Auftragsdatenverarbeiter t\u00e4tig. F\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an Personalabteilung24 bzw. die Verarbeitung solcher Daten durch Personalabteilung24 bleibt der Kunde verantwortlich. Soweit erforderlich wird insoweit ein gesonderter Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Von nachteiligen Folgen der Weisungen des Kunden im Rahmen dieses Auftragsverh\u00e4ltnisses stellt der Kunde Personalabteilung24 frei.<br><br>Die Personalabteilung24 kann die \u00fcberlassenen Personalakten unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts selbst oder durch Dritte digitalisieren und einlagern lassen und ist berechtigt, die Personalakten als \u201edigitale Akte\u201c zu f\u00fchren.<br><br><strong>\u00a7 9 Vertragsdauer und K\u00fcndigung<\/strong><br>Die Vertragspartner vereinbaren in den Vertragsunterlagen die anf\u00e4ngliche Laufzeit des jeweiligen Vertrages. Vorbehaltlich ausdr\u00fccklich anderslautender Vereinbarungen der Parteien im Einzelfall betr\u00e4gt diese 1 Jahr und verl\u00e4ngert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Beendigungstermin von einem Vertragspartner ordentlich gek\u00fcndigt wird. Das Recht beider Parteien zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt.<br><br>Im Falle der K\u00fcndigung wird die Personalabteilung24 alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Kunden zur Abholung bereitstellen oder auf Wunsch an diesen kostenpflichtig \u00fcbersenden. Auf Wunsch erstellt die Personalabteilung24, kostenpflichtig, f\u00fcr die archivierten Daten elektronische Datentr\u00e4ger.<br><br>Nicht vom Kunden abgeholte oder an diesen \u00fcbersandte Daten des Kunden, einschlie\u00dflich die zur Lohnabrechnung \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden, wird Personalabteilung24 nach Beendigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben l\u00f6schen.<br>Sollte der Kunde im Rahmen eines bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses f\u00fcr einen zusammenh\u00e4ngenden Zeitraum von drei Monaten die Leistungen von Personalabteilung24 nicht in Anspruch genommen haben, ist Personalabteilung24, vorbehaltlich gesetzlicher oder beh\u00f6rdlicher Aufbewahrungspflichten, ohne Weiteres berechtigt, s\u00e4mtliche im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung in ihren Besitz gelangten Dokumente, Unterlagen oder Kopien zu vernichten bzw. s\u00e4mtliche bei ihr gespeicherten Daten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden zu l\u00f6schen, es sei denn, deren Speicherung ist f\u00fcr die Aufrechterhaltung und weitere Durchf\u00fchrung des ungek\u00fcndigten Vertragsverh\u00e4ltnisses erforderlich.<br><br><strong>\u00a7 10 Schlussbestimmungen<\/strong><br>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche und Rechte wegen oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln der Leistungen &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; betr\u00e4gt ein Jahr. Sie gilt mit folgender Ma\u00dfgabe:<br>sie gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder soweit Personalverwaltung24 eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Leistungen \u00fcbernommen hat,<br>sie gilt f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche zudem nicht bei einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung, im Falle schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den F\u00e4llen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz.<br><br>Der Kunde kann gegen Forderungen von Personalabteilung24 nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie nur aus solchen Forderungen Zur\u00fcckbehaltungsrechte geltend machen. Dies gilt auch f\u00fcr das Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 369 HGB, M\u00e4ngeleinreden und sonstige Leistungsverweigerungsrechte.<br>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand sowie Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen ist der Sitz von Personalabteilung24. Klagt Personalabteilung24, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu w\u00e4hlen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zust\u00e4ndigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unber\u00fchrt.<br><br>Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages ber\u00fchrt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Versto\u00df gegen \u00a7\u00a7 305 &#8211; 310 BGB ergibt, verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Teils am n\u00e4chsten kommt. Das Gleiche gilt f\u00fcr den Fall, dass der Vertrag eine Regelungsl\u00fccke enth\u00e4lt.<br><br>Stand: 05.2025<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Personalabteilung24 GmbH \u00a7 1 AllgemeinesDie nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen (&#8222;AGB&#8220;) gelten f\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Personalabteilung24 GmbH, Clara-Zetkin-Stra\u00dfe 37 | 14547 Beelitz, (nachfolgend Personalabteilung24&#8243;), soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde. 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