Für Erfolg im Mittelstand.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personalabteilung24 GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Personalabteilung24 GmbH, Zum Jagenstein 1, 14478 Potsdam, (nachfolgend "Personalabteilung24"), soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Personalabteilung24 mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend zusammenfassend als „Leistungen“ bezeichnet) schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Personalabteilung24 ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung seitens Personalabteilung24 maßgebend. Ergänzungen und Abänderungen der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen durch Personalabteilung24 werden dem Kunden schriftlich mindestens acht Wochen vor dem In-Kraft-Treten der geplanten Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann dieser das Vertragsverhältnis zum In-Kraft-Treten der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht mit Frist von einem Monat zum In-Kraft-Treten der Änderung ausübt, sofern Personalabteilung24 den Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

  1. Alle Angebote der Personalabteilung24 sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
  2. Inhalt und Umfang der von der Personalabteilung24 zu erbringenden Leistungen wird allein durch eine etwaige Auftragsbestätigung von Personalabteilung24 sowie den mit dem Kunden jeweils geschlossenen schriftlichen Einzelvertrag festgelegt. Vom Kunden einseitig erteilte Aufträge werden erst durch Bestätigung von Personalabteilung24 wirksam.
  3. Personalabteilung24 wird im Rahmen der Leistungserbringung ausreichend qualifizierte Mitarbeiter nach eigener Auswahl einsetzen und behält sich vor, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen.
  4. Im Hinblick auf Seminarangebote tritt die Personalabteilung24 lediglich als Vermittler der jeweiligen Veranstaltung auf. Vertragspartner sind insoweit die buchenden Kunden und die jeweiligen Veranstalter. Letztere sind für Inhalt und Durchführung des jeweiligen Seminarangebots sowie für Inhalt und Pflege der Internetseiten zu den Seminarangeboten allein verantwortlich.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird die Personalabteilung24 bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistungen unterstützen. Er wird ihr insbesondere alle für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlichen Informationen, Auskünfte, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen.
  2. Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, erfolgen konkrete Auftragserteilungen seitens des Kunden im Rahmen bestehender Verträge über die von Personalabteilung24 online zur Verfügung gestellten Formulare.
  3. Im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird der Kunde erstmals zu dem vereinbarten Vertragsbeginn und anschließend vor jeder Abrechnung auf eigene Kosten die Lohnabrechnungsdaten in schriftlicher oder elektronischer Form an Personalabteilung24 übermitteln, verbunden mit der Weisung, die Daten wie gemeldet in seinem Auftrag zu verarbeiten. Für die richtige und korrekte Datenbenennung und -übermittlung ist der Kunde selbst verantwortlich. Er meldet Personalabteilung24 unaufgefordert und rechtzeitig sämtliche für die Leistungserbringung relevanten Daten, wie z.B. Mitarbeiterneueinstellungen (zum Zwecke der umgehenden Anmeldung bei den Krankenkassen durch Personalabteilung24), Mitarbeiter- und Tarifeinstufungen, Umstufungen, Lohn- und Gehaltserhöhungen.
  4. Wird die Personalabteilung24 mit der Personalaktenführung beauftragt, hat der Kunde ihr die vollständigen Unterlagen zu den im Zeitpunkt der Auftragserteilung bei ihm beschäftigten Mitarbeiter im Original auf eigene Kosten zu übersenden.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung und/oder des jeweils gültigen Dienstleistungsvertrages zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listen- bzw. Stundenlohnpreisen der Personalabteilung24 nach Zeitaufwand berechnet.
  2. Soweit einem Vertrag die Listenpreise von Personalabteilung24 zugrunde liegen und die Leistungserbringung erst mehr als vier Monate nach dem jeweiligen Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Leistungserbringung gültigen Listenpreise von Personalabteilung24. Sollte es dabei zu einer Preiserhöhung von über 50 % gegenüber den bei Vertragsschluss geltenden Listenpreisen kommen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
  3. Personalabteilung24 erstellt für den Kunden über die von ihr erbrachten Leistungen Rechnungen. Diese können auch elektronisch erstellt und dem Kunden per Telefax oder E-Mail übersendet werden. Der Kunde wird die Rechnungen jeweils innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang  bezahlen, soweit im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei Personalabteilung24 an. Zahlungen an Personalabteilung24 erfolgen für diese kostenfrei und ausschließlich per Überweisung auf das von Personalabteilung24 angegebene Bankkonto.
  4. Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen Steuern, Gebühren oder Entgelte von dritter Seite erhoben werden, sind diese, vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung zwischen den Parteien, nicht durch die gemäß § 4 Ziff. 1 zu zahlende Vergütung abgegolten. Der Kunde wird Personalabteilung24 diese Auslagen nach Vorlage geeigneter Nachweise erstatten.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Personalabteilung24 berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
  6. Alle von der Personalabteilung24 an den Kunden gelieferten Abrechnungen und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum von Personalabteilung24.

§ 5 Lieferfristen

  1. Lieferfristen bzw. -termine sind nur verbindlich, wenn sie von Personalabteilung24 schriftlich bestätigt worden sind. Fixtermine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung und Vereinbarung als Fixgeschäfte.

§ 6 Annahmeverzug des Kunden

  1. Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Leistungen in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Personalabteilung24 berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Leistungen in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Sollten trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die erbrachten Leistungen einen Mangel oder Fehler aufweisen, hat der Kunde diesen unmittelbar nach seiner Feststellung Personalabteilung24 in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Lag der Mangel bzw. Fehler bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor, so wird Personalabteilung24, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, den Mangel auf eigene Kosten beseitigen. Dem Kunden stehen weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, soweit Personalabteilung24 die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige gelingt und die Mangelbeseitigung auch innerhalb von zwei Wochen ab Eingang einer etwaigen erneuten Mängelanzeige des Kunden fehlschlägt. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und § 7 Ziff. 2 dieser AGB Schadensersatz zu verlangen.
  2. Personalabteilung24, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Höhe nach unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Personalabteilung24, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wie folgt beschränkt: Bei leichter Fahrlässigkeit haften Personalabteilung24, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für entgangenen Gewinn. Die Haftung für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Zu den Qualitätsansprüchen von Personalabteilung24 gehört es, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten und sonstigen schützenswerten Informationen des Kunden umzugehen.
  2. Der Kunde stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Übermittlung personenbezogener Daten an Personalabteilung24 zum Zwecke der Vertragsdurchführung vorliegen. Die Parteien werden ihre im Rahmen des Vertrages befassten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (§ 5 Bundesdatenschutzgesetz) sowie zur Verschwiegenheit verpflichten.
  3. Im Übrigen wird Personalabteilung24 bei jeder Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden stets als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz). Für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an Personalabteilung24 bzw. die Verarbeitung solcher Daten durch Personalabteilung24 bleibt der Kunde verantwortlich. Soweit erforderlich wird insoweit ein gesonderter Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Von nachteiligen Folgen der Weisungen des Kunden im Rahmen dieses Auftragsverhältnisses stellt der Kunde Personalabteilung24 frei.
  4. Die Personalabteilung24 kann die überlassenen Personalakten unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts selbst oder durch Dritte digitalisieren und einlagern lassen und ist berechtigt, die Personalakten als „digitale Akte“ zu führen.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragspartner vereinbaren in den Vertragsunterlagen die anfängliche Laufzeit des jeweiligen Vertrages. Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Vereinbarungen der Parteien im Einzelfall beträgt diese 1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Beendigungstermin von einem Vertragspartner ordentlich gekündigt wird. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Im Falle der Kündigung wird die Personalabteilung24 alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Kunden zur Abholung bereitstellen oder auf Wunsch an diesen kostenpflichtig übersenden. Auf Wunsch erstellt die Personalabteilung24, kostenpflichtig, für die archivierten Daten elektronische Datenträger.
  3. Nicht vom Kunden abgeholte oder an diesen übersandte Daten des Kunden, einschließlich die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden, wird Personalabteilung24 nach Beendigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben löschen.
  4. Sollte der Kunde im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses für einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten die Leistungen von Personalabteilung24 nicht in Anspruch genommen haben, ist Personalabteilung24, vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Aufbewahrungspflichten, ohne Weiteres berechtigt, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung in ihren Besitz gelangten Dokumente, Unterlagen oder Kopien zu vernichten bzw. sämtliche bei ihr gespeicherten Daten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden zu löschen, es sei denn, deren Speicherung ist für die Aufrechterhaltung und weitere Durchführung des ungekündigten Vertragsverhältnisses erforderlich.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der Leistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Sie gilt mit folgender Maßgabe:
    1. sie gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder soweit Personalverwaltung24 eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat,
    2. sie gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Der Kunde kann gegen Forderungen von Personalabteilung24 nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie nur aus solchen Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Dies gilt auch für das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB, Mängeleinreden und sonstige Leistungsverweigerungsrechte.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für Leistungen ist der Sitz von Personalabteilung24. Klagt Personalabteilung24, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
  4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt, verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Teils am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

Stand: 11.2015